§1 Nutzungsrecht
Das in dem Alice Salomon Archiv der Alice Salomon Hochschule (im Folgenden: ASA) verwahrte Archiv- und Bibliotheksgut steht der allgemeinen Nutzung zu wissenschaftlichen, kulturellen, bildungs- und fortbildungsbedingten, rechtlichen, persönlichen und kommerziellen Zwecken unter Wahrung der im folgenden festgelegten Bestimmungen zur Verfügung. Das ASA unterstützt die Nutzung durch Fachberatung und technische Hilfsmittel. Der Nutzungsantrag ist unter Angabe von Thema und Zweck schriftlich zu stellen. Die Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden.
§ 2 Nutzungsart
2.1 Das Archiv- und Bibliotheksgut wird zur Nutzung im Original oder in Kopie vorgelegt und ist grundsätzlich nur in den Räumen des ASA nutzbar.
2.2 Alle Archivbestände sind 30 Jahre nach ihrer Entstehung nutzbar, sofern dem nicht Personendatenschutzbestimmungen oder besondere Vereinbarungen mit den Nachlassgeber_innen entgegenstehen.
§ 3 Rechtsschutzbestimmungen
3.1 Die_der Nutzer_in verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie den Schutz berechtigter Interessen Dritter zu wahren und bei Verstößen das ASA von der Haftung freizustellen. Für Verletzungen dieser Rechte und Interessen ist sie_er der_dem Berechtigten gegenüber verantwortlich.
3.2 Die Genehmigung zur Nutzung oder Veröffentlichung von Archivalien, in denen Rechte und berechtigte Interessen von Personen berührt werden, kann von einer von der_dem Nutzer_in beizubringenden Zustimmung der_des Betroffenen oder seiner Rechtsnachfolger_Innen abhängig gemacht werden.
3.3 Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Findmittel und Reproduktionen jeglicher Art.
3.4 Sollen aus dem Archiv- und Bibliotheksgut gewonnene Erkenntnisse für andere als im Nutzungsantrag genannte Themen oder Zwecke verwendet werden, ist ein neuer Antrag erforderlich.
§ 4 Sorgfaltspflicht
Die_der Nutzer_in verpflichtet sich,
- Archiv- und Bibliotheksgut sowie die Findmittel sorgfältig zu behandeln, keine Getränke oder Nahrungsmittel in der Nähe der Archivalien abzustellen oder zu konsumieren,
- keine Änderungen der Ordnung vorzunehmen,
- jedes Beschriften, Entnehmen, Radieren, Ausschneiden, Bekleben mit Merkzetteln etc. zu unterlassen und Archivalien nicht als Unterlage zu verwenden,
- die Archivalien und Findmittel vollständig zurückzugeben. Die Entwendung von Archiv- oder Bibliotheksgut wird strafrechtlich verfolgt.
§ 5 Reproduktionen
5.1 Die_der Nutzer_in ist berechtigt, Aufzeichnungen aus den vorliegenden Dokumenten anzufertigen.
5.2 Ob und in welchem Umfang von Archiv- und Bibliotheksgut Vervielfältigungen (Kopien, Fotografien, Digitalisate etc.) angefertigt werden können, entscheiden die Mitarbeiter_Innen des ASA. Sie legen auch fest, ob diese Vervielfältigungen von der_m Nutzer_in selbst oder durch die Mitarbeiter_innen angefertigt werden. Das Kopieren vollständiger Akten, Bücher oder Zeitschriften ist ausgeschlossen; über Ausnahmen entscheidet das Leitungsteam.
5.3 Kopier- oder Reproduktionsaufträge werden im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten des ASA bearbeitet. Die einzelnen Kopien und Reproduktionen werden zum Zwecke des Nachweises gekennzeichnet.
5.4 Die entstandenen Kosten trägt die_der Nutzer_in (siehe dazu: Nutzungsgebühren).
5.5 Bis zur Begleichung der Kosten bleiben die Kopien oder Reproduktionen Eigentum des ASA. Bei Nichtbegleichung der Kosten können bereits ausgelieferte Kopien oder Reproduktionen zurückgefordert werden. In diesem Falle ist es der_dem Auftraggeber_in untersagt, die Kopien oder Reproduktionen für den Eigengebrauch zu duplizieren.
5.6 Die Weitergabe der angefertigten Kopien oder Reproduktionen durch die_den Empfänger_in an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 6 Verwertung
6.1 Der Abdruck von Archivalien und Reproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das ASA.
6.2 Die_der Nutzer_in ist verpflichtet, von allen gedruckten und ungedruckten Arbeiten, für die sie_er Archivalien des ASA benutzt hat, unverzüglich nach Fertigstellung ein Belegexemplar dem ASA unaufgefordert und unentgeltlich abzuliefern, sofern sich aus der Nutzungsgenehmigung keine weitergehenden Verpflichtungen ergeben.
§ 8 Nutzungsgebühren
8.1 Die Nutzung des ASA und die Anfragenbeantwortung ist kostenfrei.
8.2 Für Kopien ist ein Antrag auf Anfertigung von Reproduktionen auszufüllen.
8.3 Für Kopien werden folgende Preise berechnet:
- Kopien vor Ort: 0,10 € (bis A4)
- Kopien zum Versand: 0,20 € (bis A4)
- Nutzung von Bildern in Ausstellungen, Veröffentlichungen, Hausarbeiten, Präsentationen etc.: auf Anfrage
8.4 Veranstaltungen: Preise werden in den Ankündigungen der Veranstaltungen angegeben und sind ggf. auf Nachfrage in Erfahrung zu bringen.
§ 9 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Verstößt die_der Nutzer_in gegen die Vorschriften, wird sie_er von Nutzungen im ASA ausgeschlossen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung ist ab 1. Juli 2019 gültig.